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Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung


In Zeiten wachsender Staatswillkür, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und
seiner willigen Vollstrecker mit ihren Bürgern, habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben.
Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschäftigt, da einige
meiner engsten Kumpane einer überraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten.
Leider ist selten etwas Unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durchsuchung
für den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es hätte sein müssen. Werter Leser, beachte bitte auch,
dass dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu fördern.

Du weißt was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Übergriffen des Staates auf deine
unveräußerlichen Menschenrechte zu schützen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren...
Zuerst ein wenig Theorie: Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heißt Erstens, dass wir in einem
Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in Sicherheit
eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch
ein großes Stück an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, sodass er,
in der Regel, ein sicheres Leben führen kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fürchten.
Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkürlich
sondern durch "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im Widerspruch
zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf.

Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst,
musst du erst erkennen wo gültiges Recht überschritten wurde - hier gilt Wissen ist Macht.
Für Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die
Strafprozessordung (StPO, Par. 110) interessieren. Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per
Gesetz jedem Buerger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma)
in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach- Beschädigung,
Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei,
oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige
"gegen unbekannt" gestellt werden.

Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht.
Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden?
Das EV hat zum Zweck hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben,
denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsächliche Verursacher nicht zur Verantwortung
gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats). Während des EV hat der Staat (Polizei, Kripo)
eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu überführen.
Er kann abhören, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim
vermeintlichen Verdächtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen.

Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt. Wann sind in einem EV genug
Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird? Leider,
leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, dass er gehört hat dass
jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon für einen
Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Fälle, in denen einfach eine aufgeschriebene
Telefonnummer, die zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
einem Besuch der Kripo geführt hat.

Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so
vorgeführt werden, dass er den Wisch ausstellt! Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden
immer treffen! In besonders krassen Fällen, wo der Verfassungsschutz z.B. linke Buchladen oberserviert
hatte wurden Menschen dann gezielt observiert und abgehört (und später Durchsucht selbstverständlich)
die auch nur 2x dort haben blicken lassen. Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekürzt)
hat zum Ziel Beweise oder Indizien für die Aufklärung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage
zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschüchtern, deswegen gilt im Falle einer HD:
KEINE PANIK! Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfüllung deiner bürgerlichen
Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Brüllen und mit aggressivem wie ohnmächtigem Verhalten
machst du es nur den Polizeibeamten (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit
nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es, klaren Verstand zu bewahren und keine unnötigen Fehler zu machen, am besten wenn
du deine Familie im voraus aufgeklärt hast, dazu aber später. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine
rechtmäßige HD nicht wehren kannst, sondern du musst sie erdulden. Eine Hausdurchsuchung an sich
ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1,
Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutdünken deine
Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmäßig tun würden, würden sie sich selbst des
Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen
darf, muss jede HD erst durcheinen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl
(HDB)aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze
Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.

Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht
wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, dass ein Gefangener
in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später
beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln
(wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muss).
Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein für die Polizeibeamten, sie sind an strenge
Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend
definiert: 1. April - 30. September: 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. März: 21:00 - 6:00.
Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge". Wenn also die Staatsgewalt an der
Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem
Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten
warten währenddessen VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du welche Räume durchsucht werden
dürfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung
KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen Befugnisse halten.
Du hast das Recht alles für dich zu protokollieren, auch wenn es nur für dich ist, ist es manchmal
hilfreich. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug"), hast
du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdächtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden
soll.

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein Grundrecht einverstanden
erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl präsentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER
DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen,
dass wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Ähnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen
wollen, so müssen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen.
Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, dass du
nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken.
Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden bleiben. :-)

Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt für Post
und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Überschreiten
der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen)
zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen
Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlässt, und sie finden
betriebsbereite Amateurfunkanlagen, für die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es
nie mehr wieder.

Nächster Schritt, was dürfen die Beamten während der HD mit deiner Wohnung anstellen?
Grundsätzlich dürfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezählte Räumlichkeiten
durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings nicht, sie dürfen aber keine Sachen beschädigen.
Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter
gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs.
was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmündigen. Vor allem hast du das Recht, eine
(oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen,
z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge
dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen.
Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei
der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
Wenn sie einer wenig sind brauchen sie länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt das
sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-)
Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung NICHT eingeschränkt, d.h. du darfst dich
in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge
der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen,
beziehe dich auf die StPO! Zettel und Notizen Die Beamten dürfen zwar alle Gegenstände und
Schriftstücke in der Wohnung *sichten* aber keine Schriftstücke *lesen* (Schutz der Privatsphäre).
Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der
Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftstücke zu lesen." Nur der Staatsanwalt
darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist,
werden sie später sagen du wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.

Beachte hier, dass die meisten Staatsanwälte weit weniger Verständnis von computer-relevantem
Material (Passwörter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als
inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte. Lass sie keine Sortierarbeit für den Staatsanwalt
- und zu deinem Nachteil - machen! Schließlich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des
Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung
zu verzögern. Das Durchsuchungsprotokoll Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten,
darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige
Straftat enthält, verlangen. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten
(Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen meistens
später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten lässt
du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du
das Recht das Schriftstück sorgfältig durchzulesen, und eine Erklärung nach allem zu verlangen,
was du nicht auf Anhieb verstehst. SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen
Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht,
und ob die mitgenommenen Gegenstände *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt*
werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG"
stehen! Das ist deine größte Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals
wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt!

Es wird auf jeden Fall bei der Überreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen
"Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein! Im allgemein beim
Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig
oder aus deiner eingeschüchterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht
keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachträglichen richterlichen Überprüfung.

Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile! Um noch mal zu
unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdrücklich
gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstände einverstanden bist -
DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten Durchsuchung
beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl.
mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und
differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat
KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den
Fundort in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich
ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.

Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance überhaupt deine Hardware
in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurückzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast,
muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt
werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die bereits
erfolgte HD überprüfen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles
herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst du dich direkt an den zuständigen
Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme"
beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind für die Polizei tabu, beschlagnahmt
werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.

Nach der Durchsuchung Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschüss gesagt haben,
deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, dass du die
Computer für deine Arbeit dringend benötigst. Wenn die Sache gut geht dann hast du nach 1-3
Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst,
das ist günstiger für dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles,
Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eröffnet wird.
Nimmst du dir keinen Anwalt erhälst du a.) keine Akteneinsicht (weißt also nicht wie sie auf dich
gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben)
und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst.
Allemal besser als das die Sachen irgendwo als Beweise für Jahre verschwinden. Sollte es zu einem
Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca.
800-900 DM. Am besten hörst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung
hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim
Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwälten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist,
einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine
Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse
beglichen. Ein paar Worte noch zur Aufklärung deiner Familie. Viele von euch leben noch bei den Eltern
oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Du musst du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen,
auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit
eine weitere folgen, beim begründeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen.

Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass
deine Schulfreunde CDs mit raub- kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine
Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich aber das reicht
uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tipps an einem
bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiß sonst, wie er sich im Notfall verhalten wird.
Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. :-) Abschließend füge ich noch hinzu, dass du dich
auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einlässt, du machst keine Teilgeständnisse, erzählst von keinen
Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie möglich. Wenn dich während der
Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten,
denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hören (ich glaube 3) gilt deine Antwort
bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
von Ablenkungsmanövern o.Ä. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir
Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null
und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie dürfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
finden und dich zu überführen. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei!
Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir. Wenn du einen Brief/Anruf
bekommst zu einem Verhör zu Erscheinen - geh' nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist,
bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Höflichkeit kannst du aber trotzdem
absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat.

Falls es zu einem Gespräch mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen,
dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war
etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten können
dir keinerlei Vergünstigungen zugestehen - sie können nämlich gar keine machen, das kann und darf
nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Geständnis von dir zu
bekommen. Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst
um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdrücke abnehmen, Fotos etc.,
dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben
mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich möchte nicht (!) informiert werden,
falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten gelöscht werden" ...
Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hingeschrieben werden, dass
man doch informiert werden will. Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschläge
hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fürs nächste Magazin.


Teil II - Präventivmassnahmen

Nun will man sich auch möglichst schützen und vorbereitet sein, wenn man mal überraschend Besuch
bekommt. * Die Polizei ist natürlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme
die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschlüsselt werden und auf ihr alles
gespeichert werden, was du für privat, verboten oder wichtig hältst. Empfehlenswert sind SFS 1.17
und Secure Drive 1.4a, beide frei erhältliche Softwarelösungen und arbeiten transparent unter DOS
und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach, z.B.
ftp.informatik.uni-hamburg.de Für nix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche kenntlich!

Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben doch die Computer
werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, dass verschlüsselt wurde. Daher die Treiber als Maus-
oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim Starten des Rechners.
Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als dass er eine Partition verschlüsseln will
oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstützt wird, kann auch einen
Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder
Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.

Außerdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht wenn
es aus den USA kommt, da solche generell Backdoors haben und/oder die Schlüssellänge soweit
heruntergesetzt wurde, dass ein entschlüsseln innerhalb kurzer Zeit möglich ist. Freeware, oder
eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind völlig
ausreichend. Mit PGP kann man übrigens auch sehr sicher Dateien verschlüsseln * Polizeibeamte
interessieren sich besonders für allerlei Notizen - Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ...
alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein
Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
Telefonnummern oder Namen notieren - dies führt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den
betroffenen Personen. Der Mülleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer
Hausdurchsuchung! Ähnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern
ausgehen. Je weniger verdächtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto besser für dich. *

Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschlüsseln. Trotz dummer Gerüchte ist es nicht
bis in die nächsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufällige Zeichenkette als
Pass- Phrase hast. Wer wichtige Gespräche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafür verwenden,
jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfür nötig. * Oft werden Daten
zwischengespeichert, gelöscht oder temporäre Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht
wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit,
dass nach 20-fachem Überschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten wiederhergestellt
werden kann! Daher 1. Möglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird,
temporäre Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Möglichkeit,
sicheres überschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitslücke"
wird es demnächst ein THC Release geben, das ein überschreibendes Löschen anbietet, und,
Forschungsblättern zufolge, es unter Verwendung besonderer Löschalgorithmen, so gut wie unmöglich
macht die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente)
Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die
Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen. Wie du dich schützt hängt im
Allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind,
dann kannst du davon ausgehen, dass der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit
allen verfügbaren technischen Mitteln ranzukommen.


Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle

" 1. Keine Panik.
2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs- befehl -
schicke sie höflich weg.
3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" -
musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstück *genau* durchlesen! Und lass' sie nur das tun
was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
4. Nicht einschüchtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren
- sofort einen Anwalt anrufen!
5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien dürfen festgestellt werden.
Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
6. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer "NICHT EINVERSTANDEN"
und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben,
und das Protokoll nicht unterschreiben.
7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Teil IV - Literaturliste

'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so ähnlich) Taschenbuch besonders empfehlenswert,
(ca. 20 DM)
Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni- bibliothek findest du sogar
eine mehrbändige Ausgabe mit Kommentaren.)
'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
'Ausgewählte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation von Dr. Stephan Ackermann
Bericht des Sysops der BIONIC BBS über seine Durchsuchung, und wie er den Beamten klarmachen
konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen. (gefunden in News oder FIDO)

Last but not least, mein Dank gebührt van Hauser, für die 'Präventivmaßnahmen' und für unzählige
Gespräche juristischer und anderer Natur. Du hast Recht! (eine kleine Rechtshilfefibel)

Es kann uns allen passieren uns allen passieren, ungewollt in Kontakt mir der Polizei zu kommen.
Die Möglichkeiten dafür sind zahlreich und oft passiert es völlig unerwartet. In einem solchen Fall ist
es wichtig einige Informationen zu haben, und einfache Verhaltensregeln zu beachten, die helfen
späteren (gewaltigen) Stress zu vermeiden. Unsere größten Schwächen sind Unsicherheit und Panik,
die oberste Regel heißt: RUHE BEWAHREN! Der folgende Text richtet sich nach der österreichischen Rechtslage.

Wenn die Polizei deinen Ausweis sehen will...... ist sie verpflichtet dir den Grund der Amtshandlung
(warum sie dich nerven) zu nennen. Die Polizistinnen müssen dir auf Anfrage ihre Dienstnummer
(eine Art Visitenkarte) geben, Zivilpolizisten müssen sich mit ihrer Dienstmarke ausweisen.
Das einzige das du ihnen sagen musst ist: dein NAME, dein GEBURTSDATUM und deine MELDEADRESSE -
sonst nichts! Es gibt für österr. Staatsbürger keine Verpflichtung einen Ausweis dabei zu haben. I
m Ernstfall können sie dich aber zur Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache mitnehmen.
Es kann aber auch eine Freundin mit Ausweis deine Identität bezeugen.
Falls du festgenommen wirst...... hast du das Recht einen (erfolgreichen) Anruf zu tätigen
- ruf eine Person deines Vertrauens an! Achtung: beachte, dass die Polizei anwesend ist. Sag wo
du bist und was dir vorgeworfen wird. Falls du das nicht weißt, stelle keine Vermutungen an,
du könntest dich selbst belasten. Deine Vertrauensperson weiß nun wo du bist und kann alles im
Rahmen ihrer Möglichkeiten für dich tun (Anwaltkontaktieren). Du musst nichts unterschreiben,
also unterschreib auch nichts!

Beim Verhör... ... sind die einzigen Angaben die du machst: Name, Geburtsdatum, Meldeadresse,
sowie bei Minderjährigen die Namen der Eltern. Sonst nichts! Du hast das Recht die Aussage zu
verweigern! Mach von diesem Recht unbedingt Gebrauch! Alles was du sagst kann und wird gegen dich
und andere verwendet werden! Die Polizistinnen haben zum Ziel dir alles anzuhängen was sie können,
das ist ihr Job und macht sich gut in der Statistik. Bedenke, dass du in einer extrem stressigen
Ausnahmesituation bist, also versuch nicht dir irgendwelche Geschichten auszudenken!
Im Stress kannst du nicht abschätzen, was deine Aussage für Folgen haben kann. Alles, was du zu
sagen hast, kannst du immer noch später in aller Ruhe mit einem Rechtsbeistand überlegen!

Ziehe keine anderen Leute mit hinein! Andere verpfeifen ist nicht nur Scheiße sondern bringt dir
auch überhaupt nichts!! Glaube bloß keinen Versprechungen alá " dann kommst du früher raus...,
wenn du uns dieses oder jenes sagst kriegst du Strafmilderung.." Die Polizei hat darüber nicht zu
entscheiden! Sie versuchen lediglich Belastendes gegen dich und möglichst viele andere zusammeln.
Auch die Namen von Zeugen oder irgendwie anders Beteiligten gehen die Polizei nichts an - sondern nur
deine Rechtsvertretung falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Du verursachst den Betreffenden sonst nur Stress (Vorladungen usw.).

Guter Bulle - böser Bulle Die Beamten sind darin geschult dich zu einer Aussage zu bewegen,
und wenden dafür einige Tricks an. Der älteste und beliebteste ist das guter Bulle - böser Bulle Spiel.
Ein oder mehrere Polizisten machen dich so richtig fertig, dann kommt ein freundlicher, der dir .z.B.
Zigaretten anbietet und sich smalltalkmässig mit dir unterhalten will, vielleicht sogar über die anderen
schimpft usw. Dies dient nur dem Zweck dass du dir bei ihm dein Herz ausschüttest. Lass dich auch
nicht durch Aussagen wie "aber deine Freunde haben eh schon gestanden" oder "XY hat schon gegen
dich ausgesagt" verunsichern - alter Trick! (selbst wenn es stimmt, reitest du dich nur noch tiefer
rein wenn du jetzt was sagst!)

Versuche nicht den Bullen zu beweisen das du schlauer/cooler bist als sie, lass dich nicht provozieren!
Lass dich nicht in scheinbar unwichtige Plaudereien verwickeln. Nichts passiert hier zufällig.
Auch wenn sie dich schlagen, sag nichts, das bringt sie nur dazu dich weiter zu schlagen, weil sie
damit erfolgreich waren! Du bist auf jeden Fall in einer beschissenen Situation, aber du kommst auch
nicht früher raus wenn du deine Aussage machst. Im Gegenteil kann es sein, dass sie dich länger
dabehalten um dich weiter auszuquetschen. Und übrigens: Die große Mehrheit der Verurteilungen
kommen aufgrund von Aussagen der Beschuldigten zustande. Also alles was du sagst ist:
ICH VERWEIGERE DIE AUSSAGE. Nur das ist sicher!

Noch ein paar Fakts: Nach spätestens 48 Stunden musst du freigelassen werden, wenn dir nichts
Schwerwiegendes vorgeworfen wird. Nach dieser Frist entscheidet ein U-Richter und nicht die Polizei
über deinen weiteren Verbleib. Du hast das Recht auf eine Anwältin, die dich bei der Einvernahme vor
dem U-Richter unterstützt. Auch hier musst du nichts sagen! So weit wird es aller Voraussicht nach gar
nicht kommen, falls doch etwas passiert, gilt es ruhig und gelassen zu bleiben. Dan nach der Freilassung
schreib ein Gedächtnisprotokoll (für deine Anwältin) weil ein eventueller Prozess erst nach ein paar
Monaten sein kann und du sonst bis dahin wichtige Details vergessen könntest.

Auch Zeuginnen sollten unbedingt ein solches Protokoll anfertigen! Wenn du Verletzungen hast,
dann fahr unbedingt sofort ins Krankenhaus und lass diese dokumentieren (Attest, Photos)!
Gib als Ursache Fremdverschulden durch Unbekannt an. Da das Krankenhaus jede Verletzung anzeigen
muss und jede Anzeige gegen die Polizei mit einer Gegenanzeige beantwortet kann ist es ratsam etwaige
Schritte wiederum mit einer rechtskundigen Person einzuleiten. Vorladungen werden nur beachtet wenn
sie als Einschreiben übermittelt werden. Auf formlose Schreiben(Auch wenn Bundespolizei oder ähnliches
draufsteht), Anrufe usw. wird nicht reagiert. Keine Auskünfte am Telefon! Überhaupt sollten wir
bedenken, dass jede Kommunikation überwacht werden kann auch immer häufiger überwacht wird!
Deshalb sollten wir aufpassen was wir am Telefon oder per e-mail übermitteln. Auch auf Parties oder
beim Wirten muss nicht immer jeder alles mithören können. Tratsch und Angeberei können zu echtem
Stress führen! Wenn wir alle ein bisschen mehr überlegen und ein paar grundsätzliche Dinge
(siehe oben) beachten, machen wir uns alle das Leben leichter!






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